Informationen für unsere zukünftigen Erstklässler*innen

Liebe Eltern,

schön, dass Sie schon einen virtuellen  Blick in unsere Schule werfen! Unter diesem Reiter finden Sie immer die für Sie wichtigen aktuellen Informationen.

 

Einladung zum 1. Elterninformationsabend

23_Einladung_Elternabend_Einschulung_GSLap.pdf (263,9 KiB)

Termin für die Einschulung/ Schulanmeldung

Mittwoch, 15. März 2023 am Nachmittag

in unserer Grundschule

Bitte halten Sie sich und Ihrem Kind diesen Nachmittag frei!

Die genauen Termine wurden per Aushang in den Kindergärten bzw. telefonisch bekannt gegeben.

Welche Kinder werden eingeschult?

Schulpflichtig werden alle Kinder,

  • die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben und
  • bis zum 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden.
  • im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2023 sechs Jahre alt werden (,,Korridorkinder") und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben. WWenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr 2024/25 verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen (vgl. §2 Abs. 4 GrSO)*. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Schule ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schule berät und gibt eine Empfehlung, auf deren Grundlage die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
  • deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben.
  • die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2017 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31.12.2017 geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen. Die Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung.

 

Was wird benötigt?

  •   Ihr Kind
  •   Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
  •   Formular „Informationen für die Grundschule“ (vom Kindergarten)
  •   Nachweis Impfschutz Masern (z.B. Impfpass, Bestätigung des Arztes oder Landratsamt)
  •   Mitteilungsbogen zur Übermittlung von Ergebnissen aus der Schuleingangsuntersuchung (falls erhalten).

 

  •   ggf. Sorgerechtsbeschluss
  •   ggf. Rückstellungsantrag, gerne mit Gutachten
  •   ggf. schulpsychologisches Gutachten